CVA - Maklerservice -- Riester Rente

Riester-Rente

Seit 2002 wird die private Altersvorsorge mit einer pauschalen Zulage staatlich gefördert. Nach der Meinung vieler Experten ist die Riester-Rente gerade für Menschen mit einem geringen oder mittleren Einkommen empfehlenswert. Aber auch für Angestellte und Arbeiter mit besserem Einkommen als der Durchschnitt, ist die Riester-Rente aufgrund des Steuervorteils in Höhe vom max. 2.100¬ zur Zeit, eine sehr Interessante Altersvorsorge


Infos zur Riester-Rente (Förderung des Staates)


Diese Rentenreform hat das Ziel einer zukunftsfähigen Altersvorsorge und soll auf die demografische Entwicklung vorbereiten. So soll eine langfristig bezahlbare und sichere Altersvorsorge entstehen. Die Beitragszahler dürfen nicht finanziell überlastet werden und das Rentenniveau muss in Zukunft auf einem ausreichenden Standard gehalten werden.

Sonderausgabenabzug

Sie können die Riester-Rente aber auch, wie eingangs erwähnt als Steuersparmodell benutzen und die eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben gelten machen. Von der Steuerersparnis, die sich aus diesen Sonderausgaben ergibt, wird der Anspruch auf die Zulagen abgezogen. De facto gibt es also keine doppelte Förderung durch Sonderausgabenabzug und Zulagen. In einigen Fällen ? vor allem wenn aufgrund mehrerer Kinder der Zulagenanspruch relativ hoch ist ? ergibt sich dadurch manchmal leider kein steuerlicher Effekt.

Die als Sonderausgaben ansetzbaren Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeiträge plus Zulagen) sind beschränkt auf:

Höchstmöglicher Sonderausgabenabzug pro Jahr

2002 / 2003 525,– EUR

2004 / 2005 1.050,– EUR

2006 / 2007 1.575,– EUR

ab 2008 2.100 Euro



Das Altersvermögensgesetz regelt folgende Bereiche:

Um ein einheitliches Rentenniveau für die heutigen und zukünftigen Rentner/-innen zu gewährleisten, wurde die Anpassungsformel verändert. Die Rentenanpassung orientiert sich künftig wieder an der Lohnentwicklung.

Die Witwen- und Witwerrenten wurden abgeändert und um eine Kinderkomponente ergänzt. Die Pflichtbeitragszeiten werden in den ersten 10 Lebensjahren Ihres Kindes um 50% höher als nach geltendem Recht bewertet. Als Ehegatte bekommen Sie die Möglichkeit, Ihre in der Ehe gemeinsamen erwirtschafteten Rentenansprüche untereinander aufzuteilen.

Es findet eine Übertragung der für die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehenen Reformmaßnahmen auf die Alterssicherung der Landwirte statt. Nach einem anschließenden Gesetzesvorhaben wurde die wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtenversorgung ebenfalls realisiert.



Änderung in der Riester-Rente