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Eine verbindliche Ruhestandsplanung ist für Selbstständige, freiberuflich tätige und für Angestellte eine wichtige, gleichsam existentielle Grundlage. Wer für den Ruhestand plant, plant für einen Zeitpunkt, ab dem das Einkommen (Humankapital) aus beruflicher Tätigkeit entfällt und möglichst gleichwertig ersetzt werden soll.
Ruhestandsplanung ist kein fertiges Produkt, sondern ein lebensbegleitender Prozess, der aktive Beratung erforderlich macht. Das Ziel sollte sein, mit Beginn des Ruhestandes finanziell frei zu sein und über ein regelmäßiges passives Einkommen zu verfügen, das die Ausgaben übersteigt.
Ruhestandsplanung und Schichtenvergleich
Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hat der Gesetzgeber die Förderung und steuerliche Behandlung der eigenverantwortlichen Altersvorsorge neu geregelt. Renten und Alterseinkünfte werden unterschiedlich besteuert und je nach Durchführungsweg (Schichten) und Krankenversicherungsstatus im Ruhestand mit Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) belegt.
Wir berechnen für Sie im Schichtenvergleich, welcher Durchführungsweg der Schichten 1, 2, 3 den höchsten Wirkungsgrad (Effektivzins) über die gesamte Anspar- und Verrentungsphase hat. Berücksichtigt werden dabei die gesetzlichen Förderungen und mögliche Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse in der Ansparphase und Belastungen aus der nachgelagerten Besteuerung und möglicher Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) in der Auszahlungs- oder Verrentungsphase.
Folgende Durchführungswege werden verglichen und ggf. kombiniert:
• Basisrente
• Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds nach § 3.63 EStG
• Unterstützungskasse / Direktzusage
• Private Riesterrente
• Private Leibrente
• Investment-Auszahlplan
Die Ergebnisse eines Schichtenvergleichs:
Mit einer Ruhestandsplanung bekommen Sie eine verständliche Analyse zu allen Vor- und Nachteilen der Produktangebote.