Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten

Von einem Tag auf den anderen oder auch schleichend kann sie verloren gehen: Die Fähigkeit zur Lebensführung. Wenn diese erst in der Hand anderer - fremder - Menschen liegt, ist es oft schwer, den eigenen Bedürfnissen und Wünschen Geltung zu verschaffen.Die meisten Bürger/innen gehen von einer falschen Annahme aus: Nämlich dass Familienangehörige für sie automatisch  eine gesundheitliche Entscheidung treffen oder eine Unterschrift leisten könnten, wenn der Betreffende das - vielleicht nur vorübergehend - nicht mehr kann.   

Das stimmt nicht! Auch Kinder und Ehegatten müssten dazu vorher mit einer (Vorsorge)-Vollmacht legitimiert worden sein. Sonst schaltet sich zwangsläufig das Betreuungsgericht ein.

Weitergehende Informationen sowie eine Broschüre zur Patientenverfügung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz oder unter http://www.vorsorgeregister.de/Vorsorgevollmacht/index.php


Vorsorge und Vollmachten